Häufig gestellte fragen
faq ZSO Nord-West

Grundsätzlich können Schutzdienstleistende bei der aufbietenden Stelle bis spätestens 3 Wochen bei Verschiebung bzw. 10 Tage bei Urlaub vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch einreichen. Dieses ist in jedem Fall zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung oder Urlaub besteht nicht. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, gilt die Einrückungspflicht weiter. Auf Gesuche, ausgestellt durch Dritte (z.B. Arbeitgeber), wird nicht eingetreten.

hier geht es zum Dienstverschiebungsgesuch

Zuerst wird ein Grundkurs in dem jeweiligen Fachbereich absolviert. Sobald man den normalen Ablauf mit den ersten WKs und Einsätzen gemeistert hat, stehen verschiedene Fachausbildungen wie z.B. Absturzsicherung, Fahrer, Forstkurs u.s.w. zur Auswahl. Melde dich bei deinem Gruppenführer oder via Kontaktformular, wenn Du Dich für noch mehr Detail interessierst.