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Ausbildungszentrum Sempach
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Dienstverschiebung / Urlaub

Grundsätzlich können Schutzdienstleistende bei der aufbietenden Stelle bis spätestens 3 Wochen bei Verschiebung bzw. 10 Tage bei Urlaub vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch einreichen. Dieses ist in jedem Fall zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung oder Urlaub besteht nicht. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, gilt die Einrückungspflicht weiter. Auf Gesuche, ausgestellt durch Dritte (z.B. Arbeitgeber), wird nicht eingetreten.

Zur Einreichung Ihres Gesuchs füllen Sie nachstehendes Formular aus.

Allgemeine Angaben

Gesuch um Dienstverschiebung

Grund der Verschiebung *